Allgemeine Geschäftsbedingungen fakt4
Die Werbeagentur fakt4 Inh. Uli Sternberg (nachfolgend fakt4 genannt), Tonstr. 30, 50226 Frechen, erbringt Leistungen gegenüber dem Kunden nur zu den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zwischen den Parteien nur nach schriftlicher Bestätigung durch fakt4 zustande. Der schriftlichen Bestätigung kommt die Erbringung der jeweiligen Leistung gleich.
Liefertermine
- Liefer- oder Leistungstermine sind nur bindend, wenn sie von fakt4 schriftlich bestätigt worden sind.
- Sollte fakt4 einen Liefer- oder Leistungstermin nicht einhalten, so ist ihr eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen.
- Im Falle des fruchtlosen Ablaufs der Nachfrist ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Ein Ersatz des nachzuweisenden Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe der Eigenleistung (Auftragswert abzüglich bereits entstandener Fremdkosten) verlangt werden.
- Betriebsstörungen - sowohl bei fakt4 als auch in dem Betrieb eines Zulieferers -, die Herstellung und den Transport der Leistung beeinflussen, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien fakt4 von der Einhaltung des vereinbarten Liefer- oder Leistungstermins. fakt4 kann nach ihrer Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinausschieben oder vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Dies gilt auch, wenn diese Hindernisse während eines Liefer- oder Leistungsverzugs eintreten.
Kundenpflichten
- Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Verarbeitung des Auftrags relevanten Angaben, insbesondere Farb-, Raster-, Satz- und Montagearbeiten, Auflagenhöhe, Druckart, Papierqualität, Verarbeitung und Versandverfügungen schriftlich mitzuteilen. Sollten diese Angaben oder Teile davon fehlen, so ist fakt4 berechtigt, diese nach eigenem Ermessen festzulegen.
- Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung und Vervielfältigung aller fakt4 übergebenen Vorlagen (z.B. Fotos, Modelle, Muster, Texte, u.ä.) berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, so stellt er fakt4 von Ansprüchen Dritter frei.
- In dem Falle, dass fakt4 dem Kunden Vor- oder Zwischenerzeugnisse vorlegt bzw. bei Webseitengestaltung den Zugang zum jeweils akluellen stand der Webseite ermöglicht, ist der Kunde verpflichtet, die Vorlagen bzw. Webseitenstatus unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel fakt4 schriftlich anzuzeigen. Sollte bei fakt4 eine Mängelanzeige nicht innerhalb von 1 Woche nach der Vorlage bzw. Ermöglichung der Zugangs beim Kunden eingehen, so gilt die Freigabe zur Weiterverarbeitung als stillschweigend erteilt.
Honorar und Rechnungsstellung
- Die Höhe des jeweils vom Kunden zu zahlenden Honorars sowie die Vergütung für die Einräumung der Urheberrechte richtet sich, sollte nichts zwischen den Parteien vereinbart sein, nach der jeweils aktuellen Preisliste von fakt4. Honorare verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- fakt4 ist berechtigt angemessene Abschlagszahlungen und/oder Vorauszahlungen zu verlangen, sofern dies auf den Umfang des Auftrages oder notwendigen Vorleistungen erforderlich erscheint Die geleisteten Zahlungen sind auch im Falle der vorzeitigen Beendigung des Auftrags nicht von fakt4 an den Kunden zurück zu erstatten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass fakt4 Aufwendungen erspart hat, die eine Rückzahlung rechtfertigen. Sind fakt4 über die Zahlungen hinaus Kosten entstanden, sind diese vom Kunden mit der vorzeitigen Beendigung des Auftrags zu erstatten.
- Wird die Zahlungsfrist um 10 Tage überschritten, werden ab Fälligkeit der jeweiligen Forderung ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins fällig. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behält sich fakt4 ausdrücklich vor.
- Aufwendungen für Änderungen, die auf Veranlassung des Kunden nach erfolgter Freigabe vorgenommene wurden, werden gesondert berechnet. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste von fakt4.
- Der Kunde übernimmt im Rahmen des Auftrags alle Reisekosten von fakt4 oder von ihr beauftragter Dritter. Reisen werden mit einem Betrag in Höhe von 0,30 €/km berechnet. Ausgenommen hiervon sind Zug- und Flugreisen, die in Höhe der angefallenen Aufwendungen abgerechnet werden, wobei fakt4 im Zweifel berechtigt ist im Zug 1. Klasse zu reisen und auf Flugreisen Business-Class zu nutzen.
Nutzungsrechte
- Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Leistungen von fakt4 als Werke im Sinne des Urhebergesetzes Schutz genießen.
- fakt4 räumt dem Kunden mit Erhalt der vereinbarten Vergütung sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte einfach, räumlich begrenzt auf die Bundesrepublik Deutschland, zeitlich und inhaltlich begrenzt auf die einmalige Nutzung zu dem vertraglich vereinbarte Zweck ein. Die Einräumung weitergehender Nutzungsrechte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von fakt4.
- Änderungen der von fakt4 erbrachten Leistungen einschließlich der Urheberkennzeichnung, unabhängig ob auf dem Original- oder Reproduktionsstück, Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Projekt) und Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung von fakt4. fakt4 hat insoweit gegenüber dem Kunden jederzeit einen Auskunftsanspruch über die Art und den Umfang der Nutzung der jeweiligen Leistung.
- fakt4 sichert zu, dass die Leistungen frei von Rechten Dritter sind und ihrer Verwertung entsprechende Rechte Dritter nicht entgegenstehen. fakt4 stellt den Kunden insoweit frei von Ansprüchen Dritter.
- Der Kunde ist verpflichtet fakt4 bei der Verwertung der Leistung an marktüblicher Stelle wie folgt zu nennen: © fakt4, Köln, „jeweilige Jahreszahl“ In diesem Zusammenhang ist fakt4 auch berechtigt eine entsprechende Agenturkennung an unauffälliger Position auf der jeweiligen Leistung anzubringen.
- Vorschläge und Weisungen des Kunden aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar. Sollte hierdurch Miturheberschaft begründet werden, räumt der Kunde fakt4 bereits jetzt sämtliche Urheberrechte ausschließlich, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt ein.
Geheimhaltung
- fakt4 und der Kunde sind zur Geheimhaltung aller im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Kenntnis gelangter und nicht für die Verbreitung in der Öffentlichkeit bestimmter Informationen über die andere Vertragspartei verpflichtet. Soweit fakt4 Dritte zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, ist sie verpflichtet, diese zu entsprechender Geheimhaltung zu verpflichten.
- Die Geheimhaltungspflicht besteht über das Ende des Vertrages hinaus bis zu dem Zeitpunkt, an dem die jeweilige Information allgemein bekannt ist.
- fakt4 ist unabhängig hiervon berechtigt, Dritte, z.B. die Presse, über ihre Leistungen und die Zusammenarbeit mit dem Kunden zu informieren.
Haftung
- fakt4 haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften in Höhe des vorhersehbaren Schadens.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet fakt4 nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung ist auf die Höhe der jeweiligen Vergütung begrenzt.
- fakt4 haftet nicht für die wettbewerbs-, urheber- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen. Dies gilt auch für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit der Leistungen. fakt4 wird den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf erkennbare Risiken hinweisen.
- fakt4 haftet nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. fakt4 haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen.
- Der Kunde stellt fakt4 von Ansprüchen Dritter frei, wenn fakt4 auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen mitgeteilt hat.
Gewährleistung
- Rein geschmackliche oder stilistische Unstimmigkeiten gelten nicht als Mangel, insoweit besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
- Geringfügige Abweichungen zwischen Druckvorgabe und Höhe der Auflage sowie ein Mehr- oder Minderergebnis innerhalb der Toleranzgrenzen der jeweils ausführenden Branchen stellen keinen Mangel der erbrachten Leistung dar.
- Im Falle der Freigabe, insbesondere der Druckfreigabe, durch den Kunden ist die Berufung auf Mängel, die bereits in der Vorlage erkennbar waren, ausgeschlossen.
- Im Falle von Mängeln ist der Kunde verpflichtet, diese fakt4 unverzüglich nach Kenntnis unter nachvollziehbarer Darstellung des jeweiligen Mangels schriftlich mitzuteilen. fakt4 wird möglichst umgehend versuchen, den Mangel zu beheben. Nach dreimaligem erfolglosen Versuch der Behebung des Mangels ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. fakt4 bleibt es jederzeit vorbehalten die Mängelbeseitigung zu verweigern, verliert hiermit jedoch den Anspruch auf Vergütung.
- Im Falle von Mängeln ist der Kunde verpflichtet, diese fakt4 unverzüglich nach Kenntnis unter nachvollziehbarer Darstellung des jeweiligen Mangels schriftlich mitzuteilen. fakt4 wird möglichst umgehend versuchen, den Mangel zu beheben. Nach dreimaligem erfolglosen Versuch der Behebung des Mangels ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. fakt4 bleibt es jederzeit vorbehalten die Mängelbeseitigung zu verweigern, verliert hiermit jedoch den Anspruch auf Vergütung.
Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet bei ordnungsgemäßer Erbringung der Leistung diese innerhalb von 1 Woche nach Zugang der Leistung bzw. Mitteilung der Online Stellung der Webseite abzunehmen. Mängelrügen des Kunden müssen schriftlich erfolgen. Nach rügelosem Ablauf der obigen Frist gilt die jeweilige Leistung als abgenommen.
Schlussbestimmungen
- Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die diese Geschäftsbedingungen nicht enthalten. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
- Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen benötigen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im übrigen hiervon nicht berührt.
- Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Frechen.